Die Vergütung des Vorstandes

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Klöckner & Co SE wird vom Aufsichtsrat in angemessenem Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung sind neben den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung und der wirtschaftliche Lage des Unternehmens auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt.

Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Sie besteht aus vier Komponenten: einer festen Grundvergütung pro Jahr, einer variablen jährlichen Tantieme, einer variablen dreijährigen Tantieme und einem mittel- bis langfristig angelegten Programm über virtuelle Aktienoptionen (VAOs). Für außerordentliche Entwicklungen hat der Aufsichtsrat eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) vereinbart.

Die Hauptversammlung 2011 der Gesellschaft hat die Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder mit einer Zustimmung von mehr als 89 % der Stimmen beschlossen.

Weitere Informationen zur Vergütung des Vorstands sowie auch zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder können Sie dem Vergütungsbericht auf den Seiten 51 ff. des aktuellen Geschäftsberichts entnehmen.