Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Klöckner & Co SE wird vom Aufsichtsrat in angemessener Höhe auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung festgelegt. Die wesentlichen Kriterien für die Bewertung sind in diesem Zusammenhang die Leistung des Vorstands und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Darüber hinaus fließen auch der Erfolg und die Zukunftsaussichten mit ein in die Beurteilung. Zusätzlich legt der Aufsichtsrat mit jedem Vorstandsmitglied quantitative und qualitative Ziele fest, deren Erreichung die Vorstandsvergütungen direkt beeinflussen.
Die Vorstandsvergütung bei der Klöckner & Co SE setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Einer fixen jährlichen Grundvergütung, einer variablen jährlichen Tantieme in Abhängigkeit von der Erreichung gemeinsam mit dem Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres festgelegter Ziele und einem mittel- bis langfristig angelegten virtuellen Aktienoptionsprogramm.
Weitere Informationen zur Vergütung des Vorstands sowie auch zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder können Sie dem Vergütungsbericht auf Seite 51 des aktuellen Geschäftsberichts entnehmen.





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