Jedes Aufsichtsratsmitglied hat gemäß § 14 der Satzung der Gesellschaft Anspruch auf eine feste Jahresvergütung in Höhe von 17.000 Euro. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine erfolgsorientierte Vergütung in Höhe von 150 Euro je voller 1.000.000 Euro, um die der Konzernüberschuss im jeweiligen Geschäftsjahr, für das die Vergütung gezahlt wird, den Betrag von 50.000.000 Euro übersteigt. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Zweifache der Vergütung.
Für jedes Aufsichtsratsmitglied darf die variable Vergütung jedoch den Betrag des festen jährlichen Entgelts nicht um mehr als 100 Prozent übersteigen. Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld von 2.000 Euro. Der Aufsichtsratsvorsitzende und ein Vorsitzender eines Aufsichtsratsausschusses erhalten das Dreifache, ihre jeweiligen Stellvertreter das doppelte Sitzungsgeld.
Kredite und sonstige Rechtsbeziehungen
Die Gesellschaft hat ihren Aufsichtsratsmitgliedern keine Kredite gewährt. Neben ihrer Funktion als Organmitglied stehen die Aufsichtsratsmitglieder auch in keiner sonstigen Rechtsbeziehung zu der Gesellschaft.





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