Entsprechenserklärung

Gemeinsame Entsprechenserklärung 2011
von Vorstand und Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE
gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex


Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung wurde und wird mit folgenden Ausnahmen entsprochen:

Ziffer 3.8 des Kodex (Directors and Officers (D&O)-Versicherung / Selbstbehalt der Organmitglieder)
Die von der Gesellschaft für ihre Organmitglieder abgeschlossene D&O-Versicherung sieht für die Mitglieder des Aufsichtsrats keinen Selbstbehalt vor, da Vorstand und Aufsichtsrat von einem Selbstbehalt keinen Einfluss auf die Qualität der Aufsichtsratstätigkeit erwarten.

Ziffer 4.2.3 Satz 8 des Kodex (Aktienoptionen und vergleichbare Gestaltungen)
Das virtuelle Aktienoptionsprogramm (Phantom Stocks) für den Vorstand bezieht sich nicht auf Vergleichsparameter, da es in Europa keine geeigneten vergleichbaren Unternehmen im Bereich der Stahldistribution gibt, auf die sich die Vergleichsparameter beziehen könnten.

Ziffer 4.2.3 Satz 13 des Kodex (Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendi-gung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels)
Die Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) waren und sind nicht formal auf 150 % des Abfindungs-Caps beschränkt. Sollte ein Mitglied seine Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels beenden, werden ihm die noch ausstehenden (maximal drei) Jahres-Tranchen des virtuellen Aktienoptionsprogramms zugeteilt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf die Behandlung und Bewertung von (virtuellen) Aktienoptionen bei der Anwendung dieser Empfehlung geht die Gesellschaft vorsorglich davon aus, dass durch diesen Vergütungsbestandteil der Wert von 150 % des Abfindungs-Caps überschritten werden kann.

Ziffer 5.4.5 des Kodex (Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften)
Ein Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft, das dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, ist neben dem Mandat bei der
Klöckner & Co SE Mitglied in zwei weiteren Aufsichtsräten von konzernexternen börsennotierten Gesellschaften sowie im Aufsichtsrat einer Gesellschaft mit vergleichbaren Anforderungen. Damit wurde und wird die empfohlene Zahl von insgesamt drei derartigen Mandaten überschritten. Wir sehen hierin jedoch keine Beeinträchtigung der pflichtgemäßen Aufgabenerfüllung als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft.


Duisburg, 15. Dezember 2011

Der Aufsichtsrat     Der Vorstand